Allgemeine Geschäftsbedingungen vom 01.12.2012

 

Für die Lieferungen der Ritex GmbH, nachfolgend kurz „Ritex“ genannt, gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließlich. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn sie von uns für jeden einzelnen Auftrag ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte, auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wird, sofern sie dem Käufer nur bei einem zuvor bestätigtem Auftrag zugegangen sind. Aufträge, die Ritex vom Käufer zugeschickt werden oder die von Ritex Außendienstmitarbeitern entgegengenommen werden, werden für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder durch Lieferung im Rahmen der nachstehenden Bedingung angenommen.

1. Für die Preisstellung sind die am Tage der Auslieferung gültigen Listenpreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer verbindlich. Alle Preise verstehen sich ab Werk Bielefeld zuzüglich Porto/Fracht und Verpackung. Der Mindestauftragswert beträgt netto, abzüglich etwaiger Rabatte und MwSt. 100,-€. Rücksendungen bedürfen der vorherigen Zustimmung durch Ritex und müssen frachtfrei erfolgen.

2. Ritex Rechnungen sind sofort fällig und 30 Tage nach Ausstellungsdatum netto Kasse zahlbar. Bei sofortiger Bezahlung binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum gewährt Ritex 2% Skonto auf den Nettoauftragswert. Wechselzahlungen gelten nicht als sofortige Zahlung und berechtigen nicht zum Skontoabzug. Wechsel werden nur dann entgegengenommen, wenn dies bei Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart wurde. Ritex Außendienstmitarbeiter sind nicht inkassoberechtigt. Sie sind ferner nicht berechtigt, Ware vom Kunden zurückzunehmen. Im Falle eines Kontokorrentverhältnisses gilt jede Zahlung als Leistung auf die älteste Schuld.

3. Bei Zahlungen nach Fälligkeit ist Ritex berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Berechnung der Zinsen setzt keine Mahnung durch Ritex voraus. Im Falle seines Zahlungsverzugs ist der Käufer außerdem zum Ersatz jedes weitergehenden Schadens verpflichtet. Insbesondere trägt er die Kosten für die Einziehung oder Beitreibung der Forderungen. Ritex ist berechtigt, im Falle des Zahlungsverzugs sämtliche noch ausstehenden Zahlungen unter Fortfall eines Zahlungsziels sofort zu verlangen. Dies gilt auch für Teillieferungen durch Ritex. Soweit Waren noch nicht geliefert wurden, ist Ritex berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und statt Erfüllung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die gleichen Rechte stehen Ritex zu für den Fall der Zahlungsunfähigkeit, der Einleitung eines Vergleichs oder eines Insolvenzverfahrens des Käufers.

4. Wenn der Käufer bei Annahmeverzug nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist stillschweigt, die Annahme verweigert oder ausdrücklich erklärt, nicht annehmen zu wollen, kann Ritex vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung bei Annahmeverzug kann Ritex 25% des Bestellpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist. Im Übrigen bleibt Ritex die Geltendmachung eines höheren, nachgewiesenen Schadens vorbehalten.

5. Ritex Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Käufer. Dies gilt auch für weiterverarbeitete Waren.

6. Höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen oder Betriebsstörungen berechtigen Ritex zur Verlängerung der vereinbarten Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Führen die Gründe zum Leistungsunvermögen, so kann Ritex vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche gegen Ritex sind in allen diesen Fällen ausgeschlossen.

7. Der Transport erfolgt auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr für die Ware geht auf den Käufer über, sobald sie das Werk Bielefeld verlässt oder durch uns an einen Spediteur oder Frachtführer übergeben wird. Beanstandungen müssen Ritex binnen 10 Tagen nach Empfang der Waren per Einschreiben spezifiziert mitgeteilt werden, andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt. Gibt der Käufer nicht unverzüglich Gelegenheit zur Untersuchung der gerügten Mängel, entfallen alle Gewährleistungsansprüche. Kleine handelsübliche und technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität begründen keine Gewährleistungsansprüche. Bei berechtigten Beanstandungen steht Ritex das Recht zu, nach eigener Wahl, unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers, Ersatz zu liefern, nachzubessern, den Vertrag zu wandeln oder den Kaufpreis zu mindern. Schlägt eine Nachlieferung fehl, kann der Käufer Wandlung des Kaufvertrags oder Minderung des Kaufpreises verlangen. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht wegen Mängeln oder Schäden, die durch Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Lagerung hervorgerufen wurden. Schadensersatzansprüche sind, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und für unmittelbare Personenschäden; die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- und Sachschäden bleibt von dieser Regelung unberührt. Der Haftungsausschluss erfasst im genannten Umfang auch alle sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Haftungstatbestände, insbesondere aus Verzug, Verletzung von Vertragspflichten und Pflichten bei Vertragshandlungen, Unvermögen, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung sowie Haftung auf entgangenen Gewinn und auf unmittelbare Schäden. Die sich danach ergebenen Schadensersatzansprüche sind, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von Organen und leitenden Angestellten von Ritex, der Höhe nach begrenzt auf den Ersatz des typischen, bei Vertragsabschluss voraussehbaren Schadens.

8. Werden Waren nach Vorgaben des Käufers (z.B. eines bestimmten Verpackungsdesigns) von Ritex oder im Auftrag von Ritex hergestellt, versichert der Käufer, dass Rechte Dritter dem Gebrauch der Waren nicht entgegenstehen, insbesondere Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Sofern Ritex dennoch wegen einer Verletzung oder möglichen Verletzung von Rechten Dritter, wie z. B. von Urheber-, Marken- und anderen Schutzrechten in Anspruch genommen wird, stellt der Käufer Ritex hiervon auf erstes Anfordern in vollem Umfang frei. Auf Wunsch von Ritex ist die Freistellung schriftlich zu bestätigen. Die Freistellungspflicht erstreckt sich auf alle Aufwendungen, die Ritex aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten notwendigerweise erwachsen. Die Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre gerechnet ab Vertragsschluss.

9. Für Wechsel- und Scheckklagen wird ausdrücklich Bielefeld als Gerichtsstand vereinbart. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bielefeld vereinbart.

10. Mit diesen Geschäftsbedingungen werden alle früher geltenden Bedingungen ungültig.

 

Geschäftsführer: Dipl.-Kfm. Hans-Roland Richter, Dipl.-Kfm. (FH) Robert Richter

Eingetragen beim Amtsgericht Bielefeld, HRB 31699

Sitz der Gesellschaft: Bielefeld

Postanschrift:  Gustav-Winkler-Str. 50,  33699 Bielefeld · Germany

Tel. +49 521 / 92464–0 Fax +49 521 / 92464–99  E-Mail: ritex@ritex.de

Sparkasse Bielefeld IBAN DE69 4805 0161 0009 4169 67 BIC SPBIDE3BXXX

UST-IDNR. DE 170244348  GLN: 40 01669 00000 0

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