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27.10.2015

BGH Urteil zu „Made in Germany“

Der Sieg von Ritex im Streit um "Made in Germany" ist nun rechtskräftig (BGH AZ.: I ZR 16/14)

Bielefeld/ Karlsruhe. Der BGH hat mit seinem Beschluss vom 27. November 2014 in vollem Umfang die vorinstanzlichen Entscheidungen hinsichtlich der Fragestellung, wann ein Produkt mit der Aussage "Made in Germany" gekennzeichnet werden darf, bestätigt und damit das Vertrauen der Endverbraucher in "Made in Germany" gestärkt.

Eine Firma aus Arnstadt in Thüringen hatte Kondome aus Asien importiert und in Deutschland lediglich stichprobenartig geprüft und endverpackt. Nach Ansicht der Richter des Bundesgerichtshofs reicht diese Tätigkeit nicht aus, um mit dem Label „Made in Germany“ zu werben. Damit wurden gleichlautende Entscheidungen des OLG Hamm und des Bielefelder Landgerichts bestätigt.

"Wir sind sehr zufrieden, dass nun auch der Bundesgerichtshof unserer Argumentation gefolgt ist und somit Vertriebsgesellschaften, die sich mit ihren Importkondomen an das Qualitätssiegel "Made in Germany" gehängt haben, ein Riegel vorgeschoben wurde. Durch das Urteil des BGH werden nicht nur die Verbraucher vor Irreführung geschützt, sondern auch diejenigen Hersteller gestärkt, die trotz der hohen Kosten und Auflagen ausschließlich am Standort Deutschland produzieren", so Robert Richter, Geschäftsführer der  Ritex GmbH.

Bei der Ritex GmbH werden jährlich bis zu 120 Millionen Kondome auf eigenen Tauchanlagen am Standort Bielefeld hergestellt, weiterverarbeitet, geprüft und verpackt. "Deshalb zeichnen wir unsere Kondome zu Recht und mit Stolz, mit dem Label Made in Germany aus", so Robert Richter weiter.

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